Gutachten im Familienrecht

Nach der Beauftragung durch Familiengerichte erstelle ich familienpsychologische Sachverständigengutachten zu Fragestellungen des Kindschaftsrechts. Mir ist bewusst, dass ich damit in den persönlichen Bereich der Familie eingreife. Durch besonders sensibles und respektvolles Verhalten meinerseits, versuche ich den Begutachtungsprozess für alle Beteiligten so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Dabei gehe ich multimodal-diagnostisch und wissenschaftsbasiert vor. Jede Gutachtenerstellung ist individuell an die jeweilige Fragestellung angepasst und ist für alle Beteiligten in der Vorgehensweise durchgängig transparent. Die Standards der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019) sind für mich bindend.

Nach der Beauftragung durch die Gerichte schreibe ich die beteiligten Eltern zunächst an und bitte um eine Kontaktaufnahme, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren. Bereits in diesem ersten Telefongespräch ist es möglich, Fragen zur Begutachtung zu stellen und einen Überblick über meine Arbeitsweise zu erhalten. In dem folgenden ersten Explorationsgespräch werden zu Beginn der Ablauf der Begutachtung dargestellt und die Formalien (Datenschutzinformationen, Schweigepflichtentbindung, Einwilligungen etc.) geklärt. 

 

Neben den Gesprächen mit den beteiligten Eltern kommen eventuell, wenn es nötig erscheint, weitere psychologische Testungen zum Einsatz. Diese entsprechen dem aktuellen Forschungsstand und dienen der vertieften Erhebung der relevanten psychologischen Kriterien. Neben den Gesprächen mit den Eltern werden kinderdiagnostische Untersuchungen mit den beteiligten Kindern durchgeführt. Je nach Alter der Kinder sind diese gesprächs- und/oder spielbasiert. Auch für die Kinderdiagnostik stehen verschiedene psychologische Testverfahren zur Verfügung. 

Für alle Gespräche verwende ich Gesprächsleitfäden, die jeweils auf die gerichtliche Fragestellung abgestimmt werden. 

Für die Erhebung der Eltern-Kind-Interaktion führe ich Interaktionsbeobachtungen durch, die häufig aus einem strukturierten und einem unstrukturierten Teil bestehen. Um eine strukturierte und gründliche Auswertung zu ermöglichen, nehme ich diese Interaktionen auf Video auf, wenn sie als Eltern damit einverstanden sind. Diese Aufnahmen werden selbstverständlich nach Abschluss der Begutachtung wieder gelöscht und dienen lediglich der tiefgehenden Interaktionsanalyse.

Ich versuche die Begutachtung zeitnah innerhalb von wenigen, ca. vier bis sechs Monaten abzuschließen. Da es sich um einen umfangreichen Arbeitsprozess handelt, der ein systematisches und ausgesprochen verantwortungsvolles Vorgehen erfordert, ist mir eine Begutachtung in kürzerer Zeit nicht möglich.

Sollten Sie Fragen zum weiteren Vorgehen während der Begutachtung haben, sprechen Sie mich gerne an.

Referenzen

Folgende Gerichte haben mich bisher mit einem oder mehreren familienpsychologischen Gutachten beauftragt:

Amtsgericht Eberswalde

Amtsgericht Bernau bei Berlin

Amtsgericht Neuruppin

Amtsgericht Potsdam

Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

Amtsgericht Schwedt/Oder

Amtsgericht Prenzlau

Amtsgericht Köpenick

 

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